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Designeroberer-Kanzlei für Designrecht: Rechtsanwälte, Fachanwälte, Patentanwälte

Design/ Geschmacksmuster, Designrecht, Designanmeldung, Designschutz, Designverletzung, Geschmacksmusterrecht, Designrecherche, Designschutz in Deutschland, Europa und international, Lizenzvertragsrecht, Designübertragung, M&A/ IP Due Diligence

Author : horak Rechtsanwälte

Designrecht (Geschmacksmuster) in der EU

Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können Ihr Geschmacksmuster entweder vor der kommerziellen Nutzung als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) schützen lassen oder direkt ohne Eintragung kommerziell nutzen, indem Sie auf das Recht an einem sogenannten nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster vertrauen. Welche Option Sie letztendlich wählen, hängt von den Auswirkungen […]

Sind das „Original“ (Flying V) und die Nachahmung einer E-Gitarre qualitativ gleichwertig und im gleichen hochpreisigen Marktsegment kommt keine unlautere Nachahmung in Betracht

a) Die Rechtsprechung, nach der eine unlautere Nachahmung unter dem Gesichtspunkt der Ruf-ausbeutung vorliegen kann, wenn durch ein in den äußeren kennzeichnenden Merkmalen na-hezu identisch nachgeahmtes Luxusprodukt zwar nicht der Käufer, wohl aber Dritte, die beim Käufer die Nachahmung sähen, zur irrigen Vorstellung über die Echtheit verleitet würden (BGH, Urteil vom 8. November 1984 – […]

Designrecherche vor Designanmeldung oder Designverletzung

Bevor Sie ein Design anmelden, sollten Sie sich über den bestehenden Formenschatz informieren und nach bereits eingetragenen Designs recherchieren. Die Recherche nach eingetragenen Designs im Internetdienst DPMAregister und auf weiteren Plattformen hilft Ihnen festzustellen, ob Ihr Design die Schutzvoraussetzungen „Neuheit“ und „Eigenart“ erfüllt oder möglicherweise ältere Rechte verletzt. Vor der Eintragung des Designs überprüft das […]

Deutscher, europäischer und internationale Designs

Deutscher Designschutz Eingetragene Designs entfalten ihre rechtliche Wirkung nur in dem Land, in dem sie eingetragen sind (Territorialitätsprinzip). Das heißt, beim DPMA eingetragene Designs gelten nur in der Bundesrepublik Deutschland. Designschutz im europäischen und internationalen Ausland Wenn Sie auch außerhalb Deutschlands Schutz für Ihr Design benötigen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die Anmeldung eines […]

Wozu sind Designrecherchen erforderlich?

Bevor Sie ein Design anmelden, sollten Sie sich über den bestehenden Formenschatz informieren und nach bereits eingetragenen Designs recherchieren. Die Recherche nach eingetragenen Designs im Internetdienst DPMAregister und auf weiteren Plattformen hilft Ihnen festzustellen, ob Ihr Design die Schutzvoraussetzungen „Neuheit“ und „Eigenart“ erfüllt oder möglicherweise ältere Rechte verletzt. Vor der Eintragung des Designs überprüft das […]

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