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Designeroberer-Kanzlei für Designrecht: Rechtsanwälte, Fachanwälte, Patentanwälte

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Das Designanmeldeverfahren auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene

Das Designanmeldeverfahren unterscheidet sich von der Markenanmeldung und konzentriert sich auf den Schutz von ästhetischen und funktionalen Gestaltungen. Es gibt spezifische Verfahren auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Hier sind die Details, einschließlich Vorabrecherche und den Aufgaben von Designanwälten:


1. Designanmeldung in Deutschland (DPMA)

Verfahren

  1. Vorbereitung der Anmeldung:
    • Schutzgegenstand: Schutzfähige Designs umfassen Farben, Formen, Konturen, Oberflächen und Verzierungen eines Produkts.
    • Erstellung der Darstellungen: Klare, präzise und vollständige grafische Darstellungen (Fotos, Zeichnungen, etc.) sind erforderlich.
    • Definition der Klasse: Klassifizierung gemäß der Locarno-Klassifikation.
  2. Vorabrecherche:
    • Prüfung im Designregister des DPMA, der EUIPO und des internationalen Registers auf ähnliche oder identische Designs.
    • Ergänzende Recherche in internationalen Registern bei Schutz in mehreren Ländern.
  3. Anmeldung:
    • Einreichung beim DPMA (online oder schriftlich).
    • Gebühr:
      • 70 € für Einzeldesign.
      • 7 € je Design in Sammelanmeldung (max. 100 Designs).
  4. Eintragung:
    • Das DPMA prüft nur formale Anforderungen (z. B. vollständige Unterlagen, klare Darstellungen).
    • Schutzfähigkeit (Neuheit, Eigenart) wird nicht geprüft, sondern im Streitfall gerichtlich bewertet.
    • Dauer: 1–3 Wochen bei korrekten Unterlagen.

Besonderheiten:

  • Schutzdauer: Max. 25 Jahre (Verlängerung alle 5 Jahre).
  • Günstig und schnell, ideal bei rein deutschem Schutzbedarf.

2. Europäische Designanmeldung (EUIPO)

Verfahren

  1. Vorbereitung der Anmeldung:
    • Schutzfähige Designs müssen neu und eigenartig sein.
    • Präzise und hochqualitative Darstellungen erforderlich.
  2. Vorabrecherche:
    • Recherche in:
      • EUIPO-Register (eSearch plus).
      • WIPO-Register für internationale Designs.
  3. Anmeldung:
    • Direkt beim EUIPO (online bevorzugt).
    • Gebühr:
      • 350 € für ein Einzeldesign.
      • 175 € für jedes weitere Design in einer Sammelanmeldung.
  4. Eintragung:
    • Nur formale Prüfung, keine Neuheitsprüfung durch das EUIPO.
    • Dauer: 1–3 Tage bei korrekten Unterlagen.

Besonderheiten:

  • Einheitlicher Schutz in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten.
  • Schutzdauer: Max. 25 Jahre (Verlängerung alle 5 Jahre).
  • Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Automatischer Schutz für 3 Jahre, ohne Anmeldung, ab der ersten Offenlegung in der EU.

3. Internationale Designanmeldung (WIPO – Den Haager Abkommen)

Verfahren

  1. Vorbereitung der Anmeldung:
    • Design muss neu und eigenartig sein.
    • Präzise Darstellungen in den Amtssprachen (Englisch, Französisch, Spanisch).
  2. Vorabrecherche:
    • Recherche in:
      • WIPO Global Design Database.
      • Nationalen Registern der Zielstaaten.
  3. Anmeldung:
    • Anmeldung über die WIPO (online oder schriftlich).
    • Basismitgliedstaat erforderlich (z. B. EUIPO oder DPMA).
    • Gebühren:
      • Grundgebühr: 397 CHF.
      • Zusatzgebühren: Abhängig von der Anzahl der Designs und den Zielstaaten.
  4. Eintragung:
    • WIPO prüft nur Formalitäten und leitet die Anmeldung an die nationalen Ämter der Zielstaaten weiter.
    • Nationale Ämter prüfen nach lokalen Gesetzen.
    • Dauer:
      • WIPO-Prüfung: 2–4 Monate.
      • Nationale Prüfungen: 6–12 Monate (je nach Land).

Besonderheiten:

  • Schutz in bis zu 94 Mitgliedstaaten (inkl. EU, USA, Japan).
  • Schutzdauer: Max. 15–25 Jahre (je nach Land).

4. Aufgaben von Designanwälten

Vor der Anmeldung:

  1. Beratung:
    • Wahl des passenden Schutzumfangs (national, EU, international).
    • Analyse, ob ein eingetragenes Design oder andere Schutzrechte sinnvoller sind (z. B. Urheberrecht, Patent).
  2. Recherche:
    • Prüfung auf Neuheit und Eigenart in nationalen, europäischen und internationalen Registern.
    • Bewertung von Kollisionsrisiken.
  3. Erstellung der Anmeldung:
    • Sicherstellung, dass Darstellungen klar und präzise sind.
    • Korrekte Klassifizierung gemäß Locarno-Klassifikation.

Während des Verfahrens:

  1. Verfahrensüberwachung:
    • Fristenmanagement und Kommunikation mit den Behörden.
    • Behebung formaler Beanstandungen.
  2. Widerspruchsmanagement:
    • Abwehr von Einsprüchen oder Konflikten mit bestehenden Designs.

Nach der Eintragung:

  1. Designüberwachung:
    • Überwachung auf mögliche Verletzungen durch Dritte.
    • Monitoring neuer Designanmeldungen, die ähnliche Designs betreffen könnten.
  2. Verlängerung und Pflege:
    • Verwaltung von Verlängerungen und Änderungen (z. B. Inhaberwechsel).

Designschutz

Das Designanmeldeverfahren ist in Deutschland, Europa und international unterschiedlich geregelt. Designanwälte sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass ein Design rechtlich korrekt, strategisch sinnvoll und umfassend geschützt wird. Besonders bei internationalen Anmeldungen oder Sammelanmeldungen wird durch fachkundige Beratung Zeit, Geld und Rechtsrisiko gespart.

Das Designanmeldeverfahren auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene

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