Globalisieren Sie Ihren Designschutz!
Mit der internationalen Registrierung erhalten Sie Designschutz in den Mitgliedstaaten des Haager Abkommens.
Das Haager Abkommen schützt Geschmacksmuster auf internationaler Ebene. In einer Aufstellung der WIPO erhalten Sie Auskunft über die aktuellen, durch das Haager Musterabkommen gebundenen Staaten
Ihr Vorteil: Sie brauchen keine parallele Registrierung nationaler Geschmacksmuster in den verschiedenen Mitgliedsstaaten durchzuführen. Sie erhalten in jedem Land Designschutz als wäre Ihr Geschmacksmuster dort unmittelbar hinterlegt worden.
Wie geht das?
Die Designeroberer bringen Ihr Geschmacksmuster bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf zur Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt über die Designeroberer als Vertreter. Sie sind der Geschmacksmusterinhaber. Mit der Anmeldung erhalten Sie für einen begrenzten Zeitraum Designschutz. Sie können den Schutz bis zu 25 Jahren verlängern.