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Designeroberer-Kanzlei für Designrecht: Rechtsanwälte, Fachanwälte, Patentanwälte

Design/ Geschmacksmuster, Designrecht, Designanmeldung, Designschutz, Designverletzung, Geschmacksmusterrecht, Designrecherche, Designschutz in Deutschland, Europa und international, Lizenzvertragsrecht, Designübertragung, M&A/ IP Due Diligence

nicht-registriertes EU-Geschmacksmuster

Designrecht (Geschmacksmuster) in der EU

Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können Ihr Geschmacksmuster entweder vor der kommerziellen Nutzung als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) schützen lassen oder direkt ohne Eintragung kommerziell nutzen, indem Sie auf das Recht an einem sogenannten nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster vertrauen. Welche Option Sie letztendlich wählen, hängt von den Auswirkungen […]

Deutscher, europäischer und internationale Designs

Deutscher Designschutz Eingetragene Designs entfalten ihre rechtliche Wirkung nur in dem Land, in dem sie eingetragen sind (Territorialitätsprinzip). Das heißt, beim DPMA eingetragene Designs gelten nur in der Bundesrepublik Deutschland. Designschutz im europäischen und internationalen Ausland Wenn Sie auch außerhalb Deutschlands Schutz für Ihr Design benötigen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die Anmeldung eines […]

Wozu sind Designrecherchen erforderlich?

Bevor Sie ein Design anmelden, sollten Sie sich über den bestehenden Formenschatz informieren und nach bereits eingetragenen Designs recherchieren. Die Recherche nach eingetragenen Designs im Internetdienst DPMAregister und auf weiteren Plattformen hilft Ihnen festzustellen, ob Ihr Design die Schutzvoraussetzungen „Neuheit“ und „Eigenart“ erfüllt oder möglicherweise ältere Rechte verletzt. Vor der Eintragung des Designs überprüft das […]

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