Designrecht (Geschmacksmuster) in der EU
Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können Ihr Geschmacksmuster entweder vor der kommerziellen Nutzung als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) schützen lassen oder direkt ohne Eintragung kommerziell nutzen, indem Sie auf das Recht an einem sogenannten nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster vertrauen. Welche Option Sie letztendlich wählen, hängt von den Auswirkungen […]