Sind das „Original“ (Flying V) und die Nachahmung einer E-Gitarre qualitativ gleichwertig und im gleichen hochpreisigen Marktsegment kommt keine unlautere Nachahmung in Betracht
a) Die Rechtsprechung, nach der eine unlautere Nachahmung unter dem Gesichtspunkt der Ruf-ausbeutung vorliegen kann, wenn durch ein in den äußeren kennzeichnenden Merkmalen na-hezu identisch nachgeahmtes Luxusprodukt zwar nicht der Käufer, wohl aber Dritte, die beim Käufer die Nachahmung sähen, zur irrigen Vorstellung über die Echtheit verleitet würden (BGH, Urteil vom 8. November 1984 – […]