Durch die „deutsche Design-Anmeldung (D)*“ können Sie für einen begrenzten Zeitraum Designschutz (Geschmacksmusterschutz) in Deutschland erhalten.
Die Designeroberer melden Ihr Design (Geschmacksmuster) beim deutschen Patent- und Markenamt in Ihrem Namen als deutsche Designanmeldung an. Sie sind der spätere Designrechtsinhaber.