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Designeroberer-Kanzlei für Designrecht: Rechtsanwälte, Fachanwälte, Patentanwälte

Design/ Geschmacksmuster, Designrecht, Designanmeldung, Designschutz, Designverletzung, Geschmacksmusterrecht, Designrecherche, Designschutz in Deutschland, Europa und international, Lizenzvertragsrecht, Designübertragung, M&A/ IP Due Diligence

Unsere Angebote

Was wir Ihnen anbieten können.

Designanmeldung
Anmeldung von Designs sowie Geschmacksmustern für Deutschland, Europa oder international. > weiter
Beratung
Anwaltliche Beratung rund um das Design. > weiter
Recherche
Wir bieten verschiedene Recherchen für Sie an. > weiter
Löschung
Ein Design kann durch eine Nichtigkeitserklärung entfernt werden. > weiter

Geben Sie Ihr Design in die Hände eines Experten. Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Unserer Gebührenpakete

Ein Katalog unserer Leistungen.

Anmeldung eines Designs (Geschmacksmuster)
Recherche

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Design (Geschmacksmuster)?
Durch das Geschmacksmustergesetz werden sowohl zweidimensionale Muster (z.B. Stoffmuster) als auch dreidimensionale Modelle geschützt. Es muss sich um Muster oder Modelle gewerblicher Gegenstände handeln, die den ästhetischen Farb- oder Formensinn ansprechen. Voraussetzung sind hierbei die Neuheit sowie die Eigentümlichkeit des Gegenstandes, also eine gestalterische Tätigkeit des Designers. Seit Einführung des neuen Geschmacksmusterrechts gelten strengere Anforderungen an die Gestaltungshöhe. Das neue Geschmacksmusterrecht schützt so in vermehrtem Umfang äußere Gestaltungsformen.

Schutzfähig sind z.B. Designs technischer Geräte, Designs von Verbrauchsgegenständen oder auch Verpackungen.

Allerdings sind Einzelteile eines Gesamterzeugnisses, wie z.B. einer Autokarosserie mit dem seit 2003 geltenden Designrecht nur noch schutzfähig, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar sind. Diese Einschränkung ist Folge der EU-Harmonisierung. Aber Ersatzteile wie z.B. Kotflügel, Motorhaube oder Stoßfänger können als Geschmacksmuster geschützt werden, sofern sie auch als Einzelteil die Schutzvoraussetzungen erfüllen.

Wann eignet sich Designschutz eines Claims?
Im Falle produktbezogener Claims, bei denen das Produkt selber, dessen Erscheinen, dessen Verpackung oder Teile hiervon gegenüber dem bisherigen mehr als nur unerheblich abgeändert wird.
Welche Unterschiede bestehen gegenüber einem Urheberrecht?
Ein Geschmacksmuster ist ähnlich dem Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht, wohingegen keine monopolistische Prüfbehörde in Deutschland für Urheberrechte existiert. Der Designschutz entsteht grundsätzlich durch Eintragung (europäischer Designschutz kann auch zeitlich begrenzt ohne Eintragung entstehen) und Vorliegen der materiellen Voraussetzungen, der Urheberschutz von Gesetzes wegen. Gleichwohl ist für den Designer der Designschutz leichter zu erlangen, als Urheberrechtsschutz. Denn Letzterer verlangt eine solche Schöpfungshöhe, die weit über der Neuheit oder Eigentümlichkeit als Designvoraussetzung liegt. Für den Designer empfiehlt sich daher regelmäßig die Inanspruchnahme von Designschutz, der im übrigen auch parallel zu Urheberrechtsschutz bestehen kann.

Weitere wesentliche Unterschiede sind die begrenzte maximale Laufzeit des Designschutzes von – seit Änderung des Geschmacksmustergesetzes im Jahre 2003 – insgesamt 25 Jahre sowie die Möglichkeit eine Sammelanmeldung bis zu 100 Muster oder Modelle für dieselbe Warenklasse einzutragen, also beispielsweise mit einer Anmeldung 100 verschiedene Stoffmuster als Sammelanmeldung zu beantragen. Im übrigen wird bei einem unangegriffenen Design vermutet, dass Designschutz besteht, wohingegen der Urheber die Tatsachen grundsätzlich darzulegen und zu beweisen hat, dass er Urheber ist, Schöpfungshöhe besteht usw.

Aufgrund der Verordnung zum europäischen Geschmacksmuster, dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster, können seit 2003 mit Anmeldepriorität April 2003 Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet werden, die hinsichtlich Voraussetzung, Schutzdauer uvam zahlreiche weitere, kostengünstige Möglichkeiten bieten und europaweiten Schutz versprechen.

Wie lange wirkt ein Geschmacksmusterschutz?
Seit dem Anmeldetag besteht der Schutz mit Eintragung des Geschmacksmusters maximal 25 Jahre (eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster 25 Jahre; benutzte nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster 3 Jahre) lang, soweit das Gebrauchsmuster jeweils aufrechterhalten wird, also insbesondere die drei Verlängerungsgebühren beim deutschen Patentamt beglichen werden. Trotz der Harmonisierung des Gemeinschaftsrechts existiert ein deutsches, nicht eingetragenes Design nach wie vor nicht.
Welchen räumlichen Schutz bietet ein Geschmacksmuster?
Es gibt derzeit kein weltweites Gebrauchsmuster, aber ein europaweit wirkendes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Ein deutsches Geschmacksmuster bietet Schutz in Deutschland. Auf internationaler Ebene gewährt zudem das Haager Abkommen über die Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle Schutz.
Darf das Design vor der Anmeldung bekannt gegeben werden (Neuheitsschonfrist)?
Während in Deutschland Erfindungen grundsätzlich zuerst angemeldet werden müssen, bevor sie in irgendeiner Weise veröffentlicht werden, existiert für Geschmacksmuster (wie für Gebrauchsmuster) eine sog. Neuheitsschonfrist von 12 Monaten (ab Inkrafttreten des neuen deutschen Geschmacksmusterrechts).

Es dürfen also unter bestimmten, unbedingt einzuhaltenden Voraussetzungen (insbesondere: in erster Linie Eigenveröffentlichung) Veröffentlichungen vor Anmeldung getätigt werden.

Wie entsteht das Geschmacksmuster?
Deutsche Geschmacksmuster entstehen durch Anmeldung beim Deutschen Patentamt auf Antrag. Hierzu existiert ein Formblatt des Deutschen Patent- und Markenamtes (http://www.dpma.de). Im Lichte potentiell sinnvoller Sammelanmeldungen sollte dabei ein Fachmann konsultiert werden.
Wie verläuft das Geschmacksmuster-Erteilungsverfahren?
Jede eingegangene Anmeldung wird zunächst einer sog. Offensichtlichkeitsprüfung unterzogen, wobei lediglich überprüft wird, ob bereits offensichtliche Mängel vorliegen, also bspw. Unterlagen fehlen o. ä.

Das Prüfungsverfahren endet mit dem Prüfungsbescheid bzw. der Zurückweisung. Im Fall der Geschmacksmustererteilung erfolgt die Veröffentlichung bzw. die Eintragung in die Geschmacksmusterregister.

Kann gegen ein Geschmacksmuster mit einem kostengünstigen Einspruchsverfahren angegriffen werden?
Im Unterschied zum Patent- oder Markenrecht kennt das Geschmacksmusterrecht keine fristabhängige Einspruchs-/ Widerspruchsverfahren.

Im Unterschied zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem Patentamt, erfolgt der erste Schritt gegen ein Geschmacksmuster durch eine kostenintensive Löschungsklage vor einem Landgericht auf Einwilligung in die Löschung.

Dort wird sodann geprüft, ob die für die Eintragung ebenfalls notwendigen materiellen Schutzvoraussetzungen vorliegen, also Neuheit und erfinderischer Schritt eingehalten wurden.

Was benötigen wir, um Ihr Design anzumelden?
In der Regel bedarf es neben einer Skizze, einer Beschreibung und ggfs. eines Anschauungsobjektes. Im Einzelfall werden weitere Details nach Absprache erforderlich, die wir im Lichte der jeweiligen Komplexität nicht allgemein angeben können. In einem ersten Schritt genügt uns zur Abschätzung der weiteren Vorgehensweise eine allgemeine Information, um welches Gebiet es geht (Möbel, Stoffe, Bedarfsgegenstände, technisches Design, Verpackung usw.) und sodann wird der zuständige Sachbearbeiter mit Ihnen einen Kontakt herstellen, um den weiteren Informationsaustausch einschließlich einer Kostenschätzung mit Ihnen abzustimmen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen

Juristische Qualifikation

Designrechtlichen Fällen können wir mit folgenden Qualifikationen begegnen:

Rechtsanwälte
Die Designeroberer sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte für das Gebiet des Designschutzes und des Designrechts.
Fachanwälte
Die Designeroberer verfügen über Anwälte, die eine Qualifikation als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (u.a. Designrecht/ Geschmacksmusterrecht) sowie Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht vorweisen.
Patentanwälte
Bei Bedarf wird einer unserer Patentanwälte hinzugezogen.

Lernen Sie uns kennen!

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Die Kanzlei für Designrecht


Die Designeroberer sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte für das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sowie Patentanwälte und bieten Ihnen Partnerschaft und Zuverlässigkeit um Ihre Zukunft zu gestalten.

Die Anwälte beraten klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie vertreten Ihre Mandanten sowohl national als auch international.

Zudem verfügen sie über fachspezifische Kooperationsnetzwerke mit Kanzleien in den USA, Südamerika und Asien.

Die Designeroberer begleiten Ihre Mandanten vor den deutschen, europäischen und internationalen Ämtern und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie dem DPMA, dem EPA, dem EVIPO, der WIPO etc.

„Wir bieten jedoch mehr.“

Die Anwälte sind außerdem bekannt durch Seminare und wissenschaftliche Publikationen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M., Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Rechtsanwältin Anna Umberg LL.M. M.A., Rechtsanwältin Katharina Gitmann-Kopilevich, sind zudem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Marken, Patente und verwandte Schutzrechte).


Kanzlei

Mandanten

Wen wir beraten und vertreten.

Insbesondere auch im Designrecht beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen. So gehören zu unseren Mandanten natürlich u.a. die nachfolgenden:

Bildungseinrichtungen
Universitäten, Fachhochschulen, Fachschulen
EDV-Unternehmen
Entwickler, Hard- und Softwaresystemhäuser, Hersteller, Programmierer, Provider, Rechenzentren, Webdesigner, Networker, Netagenturen
Energieunternehmen
Betreiber regenerativer Erzeugungsanlagen, freie Stromhändler, industrielle Kraftwerkgesellschaften, Projektierer
Filialisten
Kureinrichtungen, Hotels, Kliniken, Einzelhandelsmärkte und -unternehmen
Forschung & Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie -einrichtungen
Geldinstitute
Banken, Sparkassen, Vereinignungen
Industrieunternehmen
Aluminium, Autozulieferung, Bau, Chemie, Design, Dichtungen, Elektrotechnik, Fertigungstechnik, Getränke, Informationstechnologie, Kraftstoff, Kunststoff, Lebensmittel, Maschinenbau, Metall, Papier und Pappe, Recycling, Telekommunikation, Umwelttechnik, Verpackung

Auf der Basis jahrelanger Erfahrung haben wir für unsere Mandanten Leistungspakete geschaffen. Diese bilden bestimmte, stetig auftretende Lösungsangebote ab.

Pakete anschauen

Innovative Unternehmungen
Erfinder, Existenzgründer, Technologietransfer, Vermittler
Kommunen
Gemeinden, Kreise, Städte, Verwaltungsgemeinschaften
Messebau und -marketing
Unternehmen wie Catering, Marktforschung, Messebau, Messeplanung, Messedurchführung
Stiftungen
kirchlich, kulturell, Bildung
Staatliche Behörden
Bundesverwaltungen, Landesbehörden und -einrichtungen, Landesbetriebe
Verbände und Vereine
Dienstleistungen, Industrie, Handwerk, Sport, Technische Überwachung
Verlagswesen
Autoren, Druckereien, Herausgeber, Verlage, Verleger
Versicherungen
Werbeagenturen
Event-Agenturen, Full-Service-Agenturen, Netagenturen, Webagenturen
Mandanten

Profil

„Ihr Ziel ist unser Ziel.“

Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir im Einzelfall auch alternativen Lösungswegen, z.B. durch Mediation, offen gegenüber.
Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Selbstverständlich ist Ihr Ansprechpartner für Sie auch tatsächlich “ansprechbar” – das Kommunikationsmittel können Sie wählen. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.

Profil

Rechtsanwälte / Fachanwälte / Patentanwälte

Unsere Anwälte sind spezialisiert.

Rechtsanwalt Michael Horak Hannover Stuttgart Wien Zürich Anwalt

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Rechtsanwalt · Beratender Ingenieur
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

mehr

Wettbewerbsrecht Anwalt Julia Ziegeler Rechtsanwältin Hannover geboren in Bückeburg Rehburg-Loccum

Julia Ziegeler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

mehr

Anna Umberg Rechtsanwältin Hannover Nutzungsrecht Verbreitungsrecht senderecht öffentliche Wiedergabe Anwalt Hannover Oldenburg Osnabrück Werberecht Abmahnung UWG Anwalt

Anna Umberg, LL.M., M.A.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

mehr

Andree Eckhard Patentanwalt Hannover Patentrecht Markenrecht Wettbewerbsrecht UWG Hamburg

Dipl-Phys. Andree Eckhardt

Patentanwalt
Europäischer Markenanwalt und Designanwalt

mehr

Gitamnn Rechtsanwältin Hannover Wettbewerbsrecht UWG Hamburg

Katharina Gitmann-Kopilevich

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

mehr

Behrend Rechtsanwältin Hannover Wettbewerbsrecht UWG Hamburg

Karoline Behrend

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht

mehr

Müller Rechtsanwältin Hannover Wettbewerbsrecht UWG Hamburg

Dr. Johanna K. Müller-Kühne

Patentanwältin · Dr. rer. nat. · Dipl. Biol.
European Patent Attorney
Europäische Markenanwältin und Designanwältin

mehr

Andreas Friedlein

Andreas Friedlein

Rechtsanwalt

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Stefan Karfusehr

Stefan Karfusehr

Rechtsanwalt

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jonas-a-herbst

Jonas A. Herbst

Rechtsanwalt

mehr

 

 

Lassen Sie sich beraten! Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

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Anwälte

Unsere technischen und naturwissenschaftlichen Gebiete

Wir beherrschen Bereiche der Technik und Naturwissenschaft.

Ingenieurwissenschaft
Automatisierungstechnik
Maschinenbau
Baumaschinen
Kraftfahrzeugwesen
Schiffbau
Flugzeugbau
Antriebstechnik
Steuerungstechnik
Verfahrenstechnik
Fertigungstechnik
Produktionstechnik
Verpackungstechnik
Papiertechnik
Produktentwicklung
Messtechnik
Regelungstechnik
Prozesstechnologie
Haushaltsgeräte
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Lebensmitteltechnik
Luft- und Raumfahrt
Sicherheitstechnik
Kraftwerkstechnik
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Stahlherstellung
Stahlverarbeitung
Metalltechnologie
Keramiktechnologie
Legierungen
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Energietechnik
Erneuerbare Energie
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Klassische und moderne Physik
Festkörperphysik
Mechanik
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Elektrotechnik
Elektronik
Hochfrequenztechnologien
Hochspannungstechnik
Telematik
Mechatronik
Optik
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Molekularphysik
Katalysatoren
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Fotografie
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Biologie
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