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Designeroberer-Kanzlei für Designrecht: Rechtsanwälte, Fachanwälte, Patentanwälte

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Geschmacksmuster

Designrecht (Geschmacksmuster) in der EU

Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können Ihr Geschmacksmuster entweder vor der kommerziellen Nutzung als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) schützen lassen oder direkt ohne Eintragung kommerziell nutzen, indem Sie auf das Recht an einem sogenannten nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster vertrauen. Welche Option Sie letztendlich wählen, hängt von den Auswirkungen […]

Deutscher, europäischer und internationale Designs

Deutscher Designschutz Eingetragene Designs entfalten ihre rechtliche Wirkung nur in dem Land, in dem sie eingetragen sind (Territorialitätsprinzip). Das heißt, beim DPMA eingetragene Designs gelten nur in der Bundesrepublik Deutschland. Designschutz im europäischen und internationalen Ausland Wenn Sie auch außerhalb Deutschlands Schutz für Ihr Design benötigen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die Anmeldung eines […]

Anmeldevoraussetzungen

Erfahren Sie, was erforderlich ist für eine Designanmeldung. In der Regel bedarf es neben einer Skizze, einer Beschreibung und ggfs. eines Anschauungsobjektes. Im Einzelfall werden weitere Details nach Absprache erforderlich, die wir im Lichte der jeweiligen Komplexität nicht allgemein angeben können. In einem ersten Schritt genügt uns zur Abschätzung der weiteren Vorgehensweise eine allgemeine Information, […]

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