Designberatung – Designschutz
Zu einer umfassenden Beratung gehört zunächst eine Erstberatung. Die Designberatung beinhaltet eine designrechtliche Erstberatung, dies kann folgende Punkte umfassen:
- Voraussetzungen für Designschutz
- Eintragbarkeit von Design
- Inhalt des Designschutzes (Unterlassungsanspruch, Auskunft, Schadensersatz)
- Kollission von Design (Gebrauchsmustern)
- allgemeine designrechtliche Fragen
- strategische Schutzrechtsfragen zum Design
Sprechen Sie mit Ihren Anwalt über die Voraussetzungen einer Designanmeldung, den räumlichen Schutz eines Designs oder Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. Lassen Sie sich über Schutzrechtsstrategien informieren.
Oder Sie lassen sich allgemeine designrechtliche Fragen beantworten, wie beispielsweise folgende:
- Kann meine Idee geschützt werden?
- Wie kann ich das schützen lassen?
- Was kostet mich der jeweilige Schutz?
- Wieviel ist das Wert?
- Kann ich das vertreiben, ohne Probleme zu bekommen?
- Kann ich das übernehmen/ ähnlich machen?