Beratung

Beratung

Zu einer umfassenden Beratung gehört zunächst eine Erstberatung. Die Designberatung beinhaltet eine designrechtliche Erstberatung, dies kann folgende Punkte umfassen:

  • Voraussetzungen für Designschutz
  • Eintragbarkeit von Design
  • Inhalt des Designschutzes (Unterlassungsanspruch, Auskunft, Schadensersatz)
  • Kollission von Design (Gebrauchsmustern)
  • allgemeine designrechtliche Fragen
  • strategische Schutzrechtsfragen zum Design


Sprechen Sie mit Ihren Anwalt über die Voraussetzungen einer Designanmeldung, den räumlichen Schutz eines Designs oder Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. Lassen Sie sich über Schutzrechtsstrategien informieren.

Oder Sie lassen sich allgemeine designrechtliche Fragen beantworten, wie beispielsweise folgende:

  • Kann meine Idee geschützt werden?
  • Wie kann ich das schützen lassen?
  • Was kostet mich der jeweilige Schutz?
  • Wieviel ist das Wert?
  • Kann ich das vertreiben, ohne Probleme zu bekommen?
  • Kann ich das übernehmen/ ähnlich machen?
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