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Designeroberer-Kanzlei für Designrecht: Rechtsanwälte, Fachanwälte, Patentanwälte

Design/ Geschmacksmuster, Designrecht, Designanmeldung, Designschutz, Designverletzung, Geschmacksmusterrecht, Designrecherche, Designschutz in Deutschland, Europa und international, Lizenzvertragsrecht, Designübertragung, M&A/ IP Due Diligence

Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Deutscher, europäischer und internationale Designs

Deutscher Designschutz Eingetragene Designs entfalten ihre rechtliche Wirkung nur in dem Land, in dem sie eingetragen sind (Territorialitätsprinzip). Das heißt, beim DPMA eingetragene Designs gelten nur in der Bundesrepublik Deutschland. Designschutz im europäischen und internationalen Ausland Wenn Sie auch außerhalb Deutschlands Schutz für Ihr Design benötigen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die Anmeldung eines […]

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