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Designeroberer-Kanzlei für Designrecht: Rechtsanwälte, Fachanwälte, Patentanwälte

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Designrecherche vor Designanmeldung oder Designverletzung

Bevor Sie ein Design anmelden, sollten Sie sich über den bestehenden Formenschatz informieren und nach bereits eingetragenen Designs recherchieren. Die Recherche nach eingetragenen Designs im Internetdienst DPMAregister und auf weiteren Plattformen hilft Ihnen festzustellen, ob Ihr Design die Schutzvoraussetzungen „Neuheit“ und „Eigenart“ erfüllt oder möglicherweise ältere Rechte verletzt. Vor der Eintragung des Designs überprüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nicht, ob diese Schutzvoraussetzungen erfüllt sind und ob bereits identische oder ähnliche Designs eingetragen sind. Eine mögliche Kollision mit älteren Schutzrechten wird erst im Streitfall durch die Zivilgerichte oder während eines Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA festgestellt.

Auch nach der Eintragung Ihres Designs sollten Sie regelmäßig Recherchen durchführen und den Markt beobachten, um Ihr Schutzrecht verteidigen zu können.

Designrecherche

Alle industriellen oder handwerklichen Gegenstände, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden oder die zum Beispiel auf einer Messe ausgestellt wurden, können dem Schutz Ihres eingetragenen Designs entgegenstehen.

Im amtlichen Register DPMAregister haben Sie die Möglichkeit, Publikationsdaten, Darstellungen und aktuelle Rechts- und Verfahrensstände eingetragener Designs kostenfrei zu recherchieren. Dort steht auch das wöchentlich erscheinende Designblatt zum Herunterladen bereit. Der Einsteigermodus ermöglicht eine Basis-Recherche in den am häufigsten verwendeten Recherchefeldern wie „Registernummer“, „Inhaber“, „Erzeugnisse“, „Warenklassen“.
Suchen Sie auch in internationalen Datenbanken

Auch Gemeinschaftsgeschmacksmuster des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder internationale Eintragungen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) können Ihrem deutschen Design eventuell entgegenstehen.

Bei einer Design-Recherche hilft die Design-Klassifikation

Die Benutzung von Klassifikationssymbolen ermöglicht Ihnen eine sprachunabhängige und systematische Recherche. Gleichartige Designs werden einheitlich einer konkreten Klasse und Unterklasse zugeordnet. In der „Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle nach dem Abkommen von Locarno“ werden die Erzeugnisse (Produkte) in bestimmte Klassen und Unterklassen eingeteilt. Hierzu teilt die Locarno-Klassifikation die verschiedenen Produktebereiche bzw. Erzeugnisse in insgesamt 32 Hauptklassen und 237 Unterklassen ein.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite Locarno-Klassifikation.

Designrecherche vor Designanmeldung oder Designverletzung

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